Testamentsvollstreckung

Was ist eine Testamentsvollstreckung?

Im Testament oder im Erbvertrag kann der Erblasser einen Testamentsvollstrecker ernennen. Der Testamentsvollstrecker hat die letztwilligen Verfügungen des Erblassers auszuführen.

Ist eine Testamentsvollstreckung ratsam?

Bereits bei mehreren Erben und schon bei durchschnittlichen Erbfällen gibt es viele Gründe über eine Testamentsvollstreckung und einen Testamentsvollstrecker nachzudenken. Insbesondere

  • um einen Streit zwischen den Erben zu vermeiden.
  • um sicherzustellen, dass testamentarische Auflagen oder Vermächtnisse erfüllt werden.
  • um geschäftlich unerfahrene Erben zu schützen.
  • um minderjährige, behinderte oder schwer erkrankte Erben zu schützen.
  • um Vermögen zu erhalten wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt (Heirat, bestimmtes Alter, Berufsqualifikation).
  • um einen wirtschaftlich gefährdeten Erben vor seinen Gläubigern zu schützen und damit Vollstreckungsmaßnahmen in die Erbengemeinschaft zu vermeiden.

Wer kann Testamentsvollstrecker werden?

Zum Testamentsvollstrecker kann jede geschäftsfähige Personen ernannt werden. Weiter können auch juristische Personen, wie die GmbH oder AG, Testamentsvollstrecker werden. Testamentsvollstrecker kann auch ein Miterbe, ein Verwandter oder Freund sein. Bei komplizierten Nachlässen wird die Inanspruchnahme professioneller Hilfe durch einen spezialisierten Rechtsanwalt oder Steuerberater empfohlen.

Beginn der Testamentsvollstreckung

Die Testamentsvollstreckung beginnt erst mit der Annahme des Amtes durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht. Ein vorgeschlagener Testamentsvollstrecker kann auch durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht das Amt ablehnen.

Legitimation des Testamentsvollstreckers

Zum Nachweis der Legitimation erhält der Testamentsvollstrecker vom Nachlassgericht ein Testamentsvollstreckerzeugnis. Mit diesem Testamentsvollstreckerzeugnis kann sich der Testamentsvollstrecker im Geschäftsverkehr (gegenüber Banken und Behörden) legitimieren. Ein Testamentsvollstreckerzeugnis genießt öffentlichen Glauben.