OLG Düsseldorf 123/08
Erbe nicht voreilig ablehenen - Irrtum über den Wert des Nachlasses kein Anfechungsgrund: Das Oberlandesgericht Düsseldorf (AZ.:3 Wx 123/08) hat entschieden, wer sich über den Wert des Nachlasses geirrt hat und die Erbschaft ausschlägt, kann die Ausschlagung nicht nachträglich anfechten. In diesem Fall hat der Sohn das Erbe seiner Mutter ausgeschlagen, weil er der Ansicht war, finanziell sei nichts zu holen. Er wollte sich auch nicht um die Nachlassverwaltung kümmern. Als bekannt wurde, dass die Mutter über ein Vermögen von 129.000 Euro verfügte, erklärte der Sohn die Anfechtung. Das Gericht sah in dem Irrtum über den Wert des Nachlasses keinen hinreichenden Anfechtungsgrund. Eine Ausnahme komme allerdings infrage, wenn der Erbe irrtümlich von einer Überschuldung der Erbschaft ausgegangen sei.
