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Beerbt werden natürliche Personen, mit deren Tod die Erbfolge eintritt.
Mit der Erbfolge treten alle Erben vollumfänglich in alle tatsächlichen und rechtlichen Positionen des Verstorbenen ein. Es geht der ganze Nachlass, das ist das gesamte Vermögen und die gesamten Schulden auf den oder die Erben über.

Sind mehrere Erben vorhanden entsteht eine Erbengemeinschaft. Dieser Erbengemeinschaft gehört der gesamte Nachlass. Entscheidungen über den Nachlass oder einzelne Nachlassgegenstände können nur gemeinsam getroffen werden. Jeder der Miterben hat jedoch einen Anspruch auf Aufteilung und kann diesen auch gegen den Willen der anderen Miterben gerichtlich erzwingen.

Wer erbt?

Zur Beantwortung der Frage wer erbt ist zu unterscheiden zwischen der

» gesetzlichen Erbfolge:
Hier liegt kein Testament oder Erbvertrag vor, die Erben werden aufgrund der Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch bestimmt.

und der sogenannten

» gewillkürten Erbfolge:
Hier werden die Erben in einem » Testament oder mit einem » Erbvertrag bestimmt.