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Das öffentliche Testament oder auch notarielle Testament ist bei einem Notar zu errichten. Dieser nimmt entsprechend Ihren Wünschen eine Niederschrift über Ihren letzten Willen auf. Der Notar veranlasst weiter, dass das Testamt gegen eine Gebühr in amtliche Verwahrung genommen wird. Die Kosten für diese Leistungen richten sich nach dem Wert Ihres Vermögens. Das öffentliche Testament stellt sicher, dass Ihre Wünsche eindeutig und rechtlich einwandfrei ausgedrückt werden. Beim öffentlichen Testament brauchen Sie sich nicht um die Verwahrung zu kümmern und können sichergehen, dass es nach Ihrem Tod auch ohne weiteres aufgefunden wird.