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Das Nottestament hat in der Praxis wenig Bedeutung. Ist der Gang zum Notar auf Grund einer lebensbedrohlichen Notlage nicht möglich, kann ein Nottestament errichtet werden. Voraussetzung ist, dass sich der Eblasser in akuter Lebensgefahr sieht. Eine Nottestament ist nur drei Monate gültig Überlebt der Erblasser die Notlage, muss ein neues Testament errichtet werden falls der Gesundheitszustand dies zulässt.
Drei Arten von Nottestamenten werden unterschieden:

Wichtig: Alle Zeugen dürfen nicht Erbe sein. Das Nottestament ist sonst ungültig. Die Zeugen müssen vollständig während der gesamten Erklärung anwesend sein. Die Zeugen treten an die Stelle des beurkundenden Notars. Daher sind sie an die Vorschriften des Beurkundungsgesezt gebunden.