Warum ein Testament?
Fast jeder Mensch erbt oder vererbt etwas, jeder ist deshalb potentieller
Erbe oder Erblasser. Dennoch existiert nur in 23 % aller Fälle ein Testament oder ein Erbvertrag.
Opfer der Versäumnisse sind häufig die Ehefrau oder die Kinder!
Der Gedanke an eine Testamentserrichtung ist zwangsläufig eng mit dem für viele Menschen unangenehmen Gedanken an den eigenen Tod verbunden.
Dies mag der Grund sein, warum Testamente oft gar nicht abgefasst werden oder erst zu einem Zeitpunkt, wenn der Testierende wegen schwerer Erkrankung die Probleme der Testamentsgestaltung nicht mehr mit der nötigen Ruhe, Konzentration und Sorgfalt durchdenken kann. Auch ein plötzlicher, unerwarteter Todesfall kann niemals ausgeschlossen werden.
Das Fehlen des Testaments könnte erhebliche Nachteile für die Angehörigen mit sich bringen, insb. bei Grundbesitz oder größeren Vermögenswerten.
Fehler bei der Testamentsgestaltung lassen sich, wenn der Erbfall eingetreten ist, nicht mehr korrigieren und führen nicht selten zu erheblichen familiären Auseinandersetzungen und teuren Erbschaftsprozessen, die sich bei richtiger Erbrechtsgestaltung hätten vermeiden lassen!
| Testament | |
| Kein Testament | Kein Testament = Gesetzliche Erbfolge |
| Beispiel | Ehepar mit zwei Kindern, gesetzlicher Güterstand, Mann verstirbt: |
| Ehefrau erbt 1/2, die Kinder je 1/4. Es entsteht eine Erbengemeinschaft am Gesamtnachlass. | |
| Nachteile | möglicherweise ungewollte Erbfolge |
| es entsteht eine Erbengemeinschaften mit den Problembereichen bei Familienwohnheim und Unternehmen | |
| drohende Erbauseinandersetzungen (Bsp. Mutter muss Kinder auszahlen) | |
| unbeschränkte Haftung aller Erben | |
| Mit Testament | mit Testament = gezielte Vermögensübertragung |
| gewollte Erbschaft | |
| Vermeidung von Erbengemeinschaften | |
| gezielte Ausnutzung der erbschaftsteuerlichen Freibeträge |
