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Schon aus dem Wortlaut ergibt sich, dass siese Testamentserrichtung nur von Ehegatten vorgenommen werden kann. Im Ehegattentestament regeln die Ehegatten die Erbfolge gemeinschaftlich.
Das Ehegattentestament bietet sich vorallem an, falls sich die Ehegatten gegenseitig als Erben einsetzen.
Ein Ehegattentestament kann als handschriftliches Testament oder auch als öffentliches (notarielles) Testament errichtet werden.
Entscheiden sich die Ehegatten für ein handschriftliches Testament, schreibt ein Ehegatte den Text handschriftlich nieder. Beide Ehegatten müssen aber unterschreiben.