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In der Praxis erfreut sich bei der Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten die Familiengesellschaft (Familienpool) großer Beliebtheit. Die Familiengesellschaft kombiniert eine Reihe von Vorteilen, die andere Gestaltungen nicht haben.

Die üblichen erbrechtlichen und schenkungssteuerrechtlichen Nachteile können mit Hilfe der Familiengesellschaft weitgehend vermieden werden. Diese Nachteile sind of der Grund dafür steuerlich gebotenes Handeln zu unterlassen.

Die vermögensverwaltende Familiengesellschaft ist ein Zusammenschluss von zwei oder mehreren Personen, in der Regel Eltern, Kinder und Enkelkinder. Die Familiengesellschaft ist in den meisten Fällen eine Personengesellschaft wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Kommanditgesellschaft oder eine GmbH & Co. KG. Recht selten kommt eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) vor. Welche Gesellschaftsform gewählt wird, hängt von den beteiligten Personen, dem zu übertragenden Vermögen und dessen Steuerlast ab.

Wichtig ist, für die Familiengesellschaften gelten die Regelungen des Gesellschaftsrechts, insbesondere das Recht der Personengesellschaft. Mit Hilfe einer Familiengesellschaft wird die Vermögensnachfolge unabhängig von den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Erbrechts geregelt.

Bei der Familiengesellschaft stellen die Beteiligten ihre eigenen vertraglichen Spielregeln auf.